RATGEBER
Ratgeber: Implantologie-Praxen in meiner Nähe (2026)
Prüfe vor der Unterschrift den Heil- und Kostenplan: Er zeigt, was die Kasse beim Zahnimplantat bezuschusst und was du selbst zahlst.

So läuft es ab
- Praxis findenPraxis im Verzeichnis von KZV oder Zahnärztekammer suchen und einen Beratungstermin vereinbaren.
- AufklärungMündlich aufklären lassen und die voraussichtlichen Kosten in Textform verlangen.
- Plan prüfenHeil- und Kostenplan prüfen und unterschreiben; die Kasse setzt den Festzuschuss fest.
- AbrechnenRechnung nach GOZ prüfen, Direktabrechnung bei der Kasse einreichen, Festzuschuss erhalten.
Ein Zahnimplantat gehört grundsätzlich nicht zu den Kassenleistungen. Das Gesetz schließt implantologische Leistungen von der Bezuschussung aus. Ausnahmen sind selten und vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt; du beantragst sie vor Behandlungsbeginn. Für den Zahnersatz auf dem Implantat zahlt die Kasse dagegen einen Festzuschuss. Er richtet sich nach der Regelversorgung, nicht nach dem Zahnersatz, den du wählst. Den Rest trägst du selbst.
Der Heil- und Kostenplan weist Befund, Regelversorgung, geplante Therapie und voraussichtliche Gesamtkosten aus. Mit dem Zahnersatz beginnt die Praxis grundsätzlich erst, nachdem die Kasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Für private Zahnarztleistungen gibt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den Rahmen vor. Eine abweichende Gebührenhöhe gilt nur mit schriftlicher Vereinbarung vor der Leistung. Lass dir die Kosten in Textform nennen und Kopien der unterschriebenen Aufklärungsunterlagen geben.
Zeitkritisch: Der Festzuschuss liegt heute bei 60 Prozent der Regelversorgung. Am 1. Januar 2027 sinkt er auf 50 Prozent. Nach dem Gesetzestext gilt für Festzuschüsse, die vorher bewilligt werden, noch die bisherige Fassung. Frag deine Kasse, welches Datum bei dir als Bewilligung zählt. Die Aufklärung muss dir trotzdem eine wohlüberlegte Entscheidung erlauben.
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Techniker Krankenkasse, Techniker Krankenkasse, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Techniker Krankenkasse
Alle Themen
- Zahnimplantat: Kasse, Festzuschuss, Eigenanteil (2026) – Was die Kasse beim Zahnimplantat bezuschusst, wie hoch der Festzuschuss heute ist und was sich zum 1. Januar 2027 ändert.
- Zahnimplantat: Heil- und Kostenplan und GOZ (2026) – Vom Beratungstermin bis zur Rechnung: Heil- und Kostenplan, Genehmigung der Kasse, GOZ-Gebühren und schriftliche Vereinbarung beim Implantat.
- Zahnimplantat: Zweitmeinung und Fragen vor dem Termin (2026) – So holst du eine zweite Einschätzung zum Implantat-Plan ein, welche Fragen du vor dem Beratungstermin stellst und was du nicht online klärst.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?
Nein, grundsätzlich nicht: Implantologische Leistungen dürfen Kassen nicht bezuschussen. Eine Ausnahme kommt nur bei einem der seltenen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss geregelten Fälle in Betracht, den du vor dem Start bei der Kasse beantragst. Gezahlt wird dagegen ein Festzuschuss zum Zahnersatz auf dem Implantat, bemessen an der Regelversorgung. Mehr dazu →
Wie hoch ist der Festzuschuss 2026 und 2027?
Bis Ende 2026 sind es 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Ab dem 1. Januar 2027 gelten laut Bundesgesetzblatt 50 Prozent, mit Bonusheft laut TK 60 oder 65 Prozent. Welche Euro-Beträge dann gelten, nennt keine der geprüften Quellen. Mehr dazu →
Gilt der alte Satz, wenn die Kasse meinen Plan noch 2026 bewilligt?
Das Gesetz knüpft an die Bewilligung des Festzuschusses an: Wird er vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt noch die Fassung bis 31. Dezember 2026 (§ 55 Abs. 6 SGB V, neu). Erkundige dich bei der Kasse, welches Datum sie für deinen Plan ansetzt. Mehr dazu →
Brauche ich für ein Implantat einen Heil- und Kostenplan?
Vor der Behandlung mit Zahnersatz auf dem Implantat stellt die Praxis dir einen kostenfreien Heil- und Kostenplan aus. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dort nicht nur die Schraube, sondern auch Krone oder Brücke aufzuführen. Ob Privatversicherte einen Plan brauchen, regelt ihr Versicherungsvertrag. Mehr dazu →
Darf die Praxis mehr als den 2,3fachen GOZ-Satz berechnen?
Ja, die Gebühr darf bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes reichen. Alles über dem 2,3fachen muss die Praxis je Leistung schriftlich und nachvollziehbar begründen. Soll eine andere Gebührenhöhe gelten, braucht es eine schriftliche Vereinbarung vor der Leistung. Mehr dazu →
Wo bekomme ich eine zweite Meinung zum Implantat-Plan?
Zeig den Plan einer zweiten Praxis; für gesetzlich Versicherte ist auch deren Plan kostenfrei. Zusätzlich bieten die Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft eine kostenlose, neutrale zweite Meinung an. Voraussetzung ist laut KZBV das unterschriebene Formular „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“ samt Papierkopie. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
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